Die Reform AHV 2030: Neue Akzente für die Zukunft der Vorsorge
20. August 20262 Min. Lesezeit

Die Reform AHV 2030 setzt verstärkt auf Anreize zur Weiterbeschäftigung und die langfristige Stabilisierung der Finanzen im Umlagesystem.
- Erhöhung von Anreizen statt starrem Rentenalter: Das Referenzalter 65 bleibt bestehen. Dafür wird das Weiterarbeiten gefördert – u. a. durch höhere Freibeträge auf Erwerbseinkommen im Rentenalter und die Aufhebung der Altersgrenze 70 für Rentenaufschübe.
- Anpassungen bei Frühpensionierung in der 2. Säule: In der beruflichen Vorsorge ist eine Anhebung des Mindestalters für den vorzeitigen Altersrücktritt von 58 auf 63 Jahre (mit Übergangsfristen) vorgesehen.
- Schliessung von Systemlücken: Kranken- und Unfalltaggelder sollen der AHV-Beitragspflicht unterstellt und die Abgaben für Höchstverdienende/Selbstständige angeglichen werden.


