Vorsorge

Die Reform AHV 2030: Neue Akzente für die Zukunft der Vorsorge

20. August 20262 Min. Lesezeit
Die Reform AHV 2030: Neue Akzente für die Zukunft der Vorsorge

Die Reform AHV 2030 setzt verstärkt auf Anreize zur Weiterbeschäftigung und die langfristige Stabilisierung der Finanzen im Umlagesystem.

  • Erhöhung von Anreizen statt starrem Rentenalter: Das Referenzalter 65 bleibt bestehen. Dafür wird das Weiterarbeiten gefördert – u. a. durch höhere Freibeträge auf Erwerbseinkommen im Rentenalter und die Aufhebung der Altersgrenze 70 für Rentenaufschübe.
  • Anpassungen bei Frühpensionierung in der 2. Säule: In der beruflichen Vorsorge ist eine Anhebung des Mindestalters für den vorzeitigen Altersrücktritt von 58 auf 63 Jahre (mit Übergangsfristen) vorgesehen.
  • Schliessung von Systemlücken: Kranken- und Unfalltaggelder sollen der AHV-Beitragspflicht unterstellt und die Abgaben für Höchstverdienende/Selbstständige angeglichen werden.

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