Wohneigentumsförderung (WEF) mit Vorsorgegeldern
20. August 20262 Min. Lesezeit

Das Schweizer Vorsorgesystem erlaubt den Einsatz von Mitteln aus der 2. und 3. Säule zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum.
- Vorbezug vs. Verpfändung: Beim Vorbezug wird das Kapital direkt entnommen und reduziert die spätere Rente. Bei der Verpfändung verbleibt das Geld in der Kasse/Police und dient der Bank als Zusatzsicherheit.
- Regelungen ab Alter 50: Ab dem 50. Altersjahr kann maximal das Guthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens entnommen werden.
- Risiko-Lücken absichern: Ein Vorbezug verringert bei vielen Pensionskassen die Leistungen bei Invalidität oder Tod. Diese Lücken sollten zwingend mit einer privaten Risikoversicherung geschlossen werden.


