Vorsorge

Wohneigentumsförderung (WEF) mit Vorsorgegeldern

20. August 20262 Min. Lesezeit
Wohneigentumsförderung (WEF) mit Vorsorgegeldern

Das Schweizer Vorsorgesystem erlaubt den Einsatz von Mitteln aus der 2. und 3. Säule zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Vorbezug vs. Verpfändung: Beim Vorbezug wird das Kapital direkt entnommen und reduziert die spätere Rente. Bei der Verpfändung verbleibt das Geld in der Kasse/Police und dient der Bank als Zusatzsicherheit.
  • Regelungen ab Alter 50: Ab dem 50. Altersjahr kann maximal das Guthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens entnommen werden.
  • Risiko-Lücken absichern: Ein Vorbezug verringert bei vielen Pensionskassen die Leistungen bei Invalidität oder Tod. Diese Lücken sollten zwingend mit einer privaten Risikoversicherung geschlossen werden.

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