Freizügigkeitskonto: Parkieren und Verwalten von Vorsorgegeldern
20. August 20262 Min. Lesezeit

Beim Stellenwechsel, bei Aufnahme einer Selbstständigkeit, einer längeren Auszeit oder beim Verlassen der Schweiz verlässt das Altersguthaben die bisherige Pensionskasse.
- Übertragungspflicht: Das Guthaben muss nahtlos auf eine Freizügigkeitseinrichtung (Konto oder Depot) übertragen werden, um den Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten.
- Zwei-Stiftungen-Strategie: Durch das Aufteilen der Freizügigkeitsleistung auf zwei verschiedene Stiftungen bleibt man bei einem späteren Bezug flexibel und kann diesen über mehrere Jahre staffeln.
- Wertschriften im Freizügigkeitsbereich: Bei einem mittleren bis langen Anlagehorizont sollte das Guthaben nicht auf dem Zinskonto verharren, sondern über günstige Wertschriftenlösungen angelegt werden.


