Vorsorge

Freizügigkeitskonto: Parkieren und Verwalten von Vorsorgegeldern

20. August 20262 Min. Lesezeit
Freizügigkeitskonto: Parkieren und Verwalten von Vorsorgegeldern

Beim Stellenwechsel, bei Aufnahme einer Selbstständigkeit, einer längeren Auszeit oder beim Verlassen der Schweiz verlässt das Altersguthaben die bisherige Pensionskasse.

  • Übertragungspflicht: Das Guthaben muss nahtlos auf eine Freizügigkeitseinrichtung (Konto oder Depot) übertragen werden, um den Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten.
  • Zwei-Stiftungen-Strategie: Durch das Aufteilen der Freizügigkeitsleistung auf zwei verschiedene Stiftungen bleibt man bei einem späteren Bezug flexibel und kann diesen über mehrere Jahre staffeln.
  • Wertschriften im Freizügigkeitsbereich: Bei einem mittleren bis langen Anlagehorizont sollte das Guthaben nicht auf dem Zinskonto verharren, sondern über günstige Wertschriftenlösungen angelegt werden.

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