Vorsorge

Arbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus

20. August 20262 Min. Lesezeit
Arbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus

Wer über das Alter 65 hinaus erwerbstätig bleibt, sichert sich finanzielle Spielräume und profitiert von flexibleren Vorsorgeregelungen.

  • AHV-Aufschub: Die AHV-Rente kann um 1 bis maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Dies belohnt die Ausgleichskasse mit einem lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 %.
  • Freibetrag & Rentenverbesserung: Für arbeitende Rentner gilt ein monatlicher AHV-Freibetrag. Beitragszahlungen auf Einkommen darüber können genutzt werden, um verbleibende AHV-Rentenlücken aufzufüllen.
  • Weiterversichern in der Pensionskasse: Viele Vorsorgeeinrichtungen erlauben das Weiterführen des Altersguthabens bis maximal Alter 70, was den späteren Umwandlungssatz weiter erhöht.

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