Arbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus
20. August 20262 Min. Lesezeit

Wer über das Alter 65 hinaus erwerbstätig bleibt, sichert sich finanzielle Spielräume und profitiert von flexibleren Vorsorgeregelungen.
- AHV-Aufschub: Die AHV-Rente kann um 1 bis maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Dies belohnt die Ausgleichskasse mit einem lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 31,5 %.
- Freibetrag & Rentenverbesserung: Für arbeitende Rentner gilt ein monatlicher AHV-Freibetrag. Beitragszahlungen auf Einkommen darüber können genutzt werden, um verbleibende AHV-Rentenlücken aufzufüllen.
- Weiterversichern in der Pensionskasse: Viele Vorsorgeeinrichtungen erlauben das Weiterführen des Altersguthabens bis maximal Alter 70, was den späteren Umwandlungssatz weiter erhöht.


