Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
20. August 20262 Min. Lesezeit

Wer durch Unfall oder Krankheit plötzlich urteilsunfähig wird, benötigt Personen des Vertrauens mit legalen Vertretungsvollmachten.
- Vorsorgeauftrag: Regelt die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Muss komplett handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet sein.
- Patientenverfügung: Hält medizinische Anweisungen für den Ernstfall fest (z. B. lebensverlängernde Massnahmen, Organspende).
- KESB-Vermeidung: Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über wesentliche Schritte und Vertretungen.