Recht

Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners

20. August 20262 Min. Lesezeit
Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners

Ehepaare möchten sicherstellen, dass der überlebende Partner nach dem Tod des Erststerbenden finanziell abgesichert im gewohnten Umfeld weiterleben kann.

  • Ehe- und Erbvertrag: Durch die Zuweisung des gesamten errungenschaftlichen Vorschlags kann der Überlebende maximal begünstigt werden.
  • Nutzniessung: Dem überlebenden Partner kann die Nutzniessung am Erbteil der gemeinsamen Kinder eingeräumt werden.
  • Schutz des Eigenheims: Diese Instrumente verhindern, dass das Familiendomizil verkauft werden muss, um Miterben oder Kinder auszuzahlen.