Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners
20. August 20262 Min. Lesezeit

Ehepaare möchten sicherstellen, dass der überlebende Partner nach dem Tod des Erststerbenden finanziell abgesichert im gewohnten Umfeld weiterleben kann.
- Ehe- und Erbvertrag: Durch die Zuweisung des gesamten errungenschaftlichen Vorschlags kann der Überlebende maximal begünstigt werden.
- Nutzniessung: Dem überlebenden Partner kann die Nutzniessung am Erbteil der gemeinsamen Kinder eingeräumt werden.
- Schutz des Eigenheims: Diese Instrumente verhindern, dass das Familiendomizil verkauft werden muss, um Miterben oder Kinder auszuzahlen.